ihr erinnert Euch? Richtig! Vor einigen Monaten hatte ich den Antrag bezgl. Schwerbehinderung abgeschickt. Das war Anfang Oktober. Nach einigen Telefonaten und hinterherschicken von irgendwelchen Unterlagen habe ich dann gestern den offiziellen Bescheid im Briefkasten gehabt.
GdB (Grad der Behinderung) 60. Ab einem Wert von 50 gilt man als schwerbehindert.
Was ich im Oktober noch nicht wusste: Man darf nicht automatisch mit einem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätze parken (was ich eh nicht gemacht hätte). Das darf man nur, wenn man bestimmte Merkzeichen im Ausweis hat (z. B. ein „G“ für Einschränkungen des Gehvermögens).
Nun ist es also offiziell und ich muss ein Foto für den Ausweis abschicken…super…hätte ich auch vorm Haarverlust dran denken können…ein vernünftiges Passbild aus der haarigen Zeit habe ich nämlich nicht mehr. Also wird wohl ein Glatzenbild meinen Behindertenausweis schmücken 😉
Man hat übrigens die Wahl, ob man die Schwerbehinderung beim Arbeitgeber angibt oder nicht. Wenn man es allerdings nicht macht, hat man auch keinen Anspruch auf die 5 Tage Zusatzurlaub, die einem bei voller Beschäftigung ab einem GdB von 50 zustehen.
Dreimal dürft ihr raten, was ich machen werde 🙂