Es gibt eine Menge an Informationen, welche man sich nur durch nachfragen, nachschlagen oder nachlesen aneignet, da einem vieles nicht automatisch zugetragen wird.
Ich sammel hier daher einfach mal die Dinge (schauen wir mal, ob die alphabetische Reihenfolge sinnvoll ist), mit denen ich im Laufe der Behandlung zu tun habe bzw. auch schon gelesen habe und vielleicht bietet diese Liste für den einen oder anderen Betroffenen eine hilfreiche Checkliste. Natürlich gebe ich hier keine Garantie auf Vollständigkeit und die Leistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse können sicherlich variieren 😉 Die Liste wird im Laufe der Zeit je nach Erfahrungswerten angepasst.
- Anschlussheilbehandlung:
- Der Antrag wird zusammen mit der zuletzt anzulaufenden Stelle der Behandlung gestellt (meistens also bei Beginn der Bestrahlung)
- Je nachdem, bei welcher Rentenversicherung man ist, kann man einen Wunsch für die Klinik äußern. Das Bestrahlungszentrum hat meistens eine Liste der Kliniken, mit der die Rentenversicherung zusammenarbeitet
- Die AHB muss innerhalb von 5 Wochen nach der letzten Bestrahlung angetreten werden.
- Es wird empfohlen mindestens 2-3 Wochen bis zum Antritt zu warten, damit sich die Haut soweit erhohlt hat, dass man bei der AHB auch an der Wassergymnastik teilnehmen kann.
- Ansprüche:
- Man hat Anspruch auf 2 (Sport) BHs pro Jahr, die von der Krankenkasse abzgl. Eigenanteil bezahlt werden. Auch wenn man brusterhaltend operiert wurde!
- Sofern man nicht brusterhaltend operiert wurde hat man zusätzlich Anspruch auf einen Badeanzug!
- Das Rezept muss man sich vom Frauenarzt holen und dann damit ins Sanitätshaus
- Im Anschluss an die AHB kann man eine weitere Reha machen. Diese findet dann ca. ein Jahr später statt und sollte ca. 6 Monate nach der AHB beantragt werden (siehe auch weiter unten, unter „Rehabilitation“)
- Mit der Schwerbehinderung hat man Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
- Anti-Hormon-Therapie (Tamoxifen):
- Startet mittlerweile nicht unbedingt nach der Bestrahlung (sofern man eine machen muss). Falls die Info nicht vorliegt, nachfragen wann man mit der Einnahme starten soll. Das Rezept bekommt man vom Frauenarzt. 5-10 Jahre müssen die Tabletten täglich eingenommen werden.
- Man soll die Augen alle 6 Monate untersuchen lassen, da es durch die Einnahme von Tamoxifen zu irreparablen Schäden kommen kann
- Man kann trotz Tamoxifen seine Periode bekommen! (Also keine Panik)
- Arztbriefe:
- Lesen und kopieren! Nachfragen, wenn etwas unklar ist!
- Behandlungen:
- Generell gilt: Immer Ohren und Augen offen halten, da nicht alle Abteilungen/Instanzen gut miteinander kommunizieren und man u.U. wichtige Informationen nicht erhält
- Fragen: Was passiert nach der Behandlung? Wo muss ich als nächstes hin? Habe ich einen Folgetermin? Welche Überweisungen/Einweisungen benötige ich vom Arzt für das Krankenhaus?
- Behinderung:
- Antrag auf Schwerbehinderung stellen – Infos/Antrag bekommt man vom sozialen Dienst des Krankenhauses
- Mit der Schwerbehinderung hat man einen Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr und steuerliche Vorteile
- Bestrahlung:
- Das Krankenhaus kann Auskunft darüber geben, welches Bestrahlungszentrum dem Wohnort am nächsten ist. Den ersten Termin zur Besprechung macht das Krankenhaus. Dieser findet ca. 2 Wochen nach der letzten Chemo statt. Einfach die Ärzte bei der letzten oder vorletzten Chemo ansprechen, damit ein Termin vereinbart wird.
- Ernährung:
- Es gibt diverse Ernährungsberatungen für Krebspatienten – Infos findet man im Krankenhaus oder bei der deutschen Krebshilfe
- Ich persönlich würde empfehlen, weniger Fleisch und Sojaprodukte zu essen
- Haarausfall:
- Für eine Perrücke gibt es Zuzahlungen von Krankenkassen, sofern eine ärztliche Verordnung/Rezept dafür vorliegt
- Für z. B. „Chemo-Mützen“ zahlt die Krankenkasse nichts dazu
- Es gibt kostenfreie Kosmetikseminare für Patientinnen mit Haarausfall. Infos findet man im Krankenhaus oder auch direkt unter http://www.dkms-life.de
- Krankengeld/Übergangsgeld:
- Antrag für Krankengeld ausfüllen (Im Normalfall meldet sich die Krankenkasse ein paar Tage vor dem Eintritt ins Krankengeld)
- Bescheinigung für Krankengeld beim Arzt ausfüllen lassen und regelmäßig/lückenlos fortführen und der Krankenkasse zukommen lassen
- WICHTIG: Das Krankengeld wird für die Vergangenheit ausgezahlt. Man sollte sich die Bescheinigungen also so ausstellen lassen, dass es keine Probleme beim Monatswechsel und den damit üblichen Abzügen gibt!
- Macht man eine AHB, bekommt man Übergangsgeld. Dies muss beantragt werden! Die Unterlagen dazu bekommt man per Post oder aber es wird direkt vom Sozialarbeiter in der Reha-Klinik in die Wege geleitet.
- Krankenhaus:
- Es wird einem natürlich gesagt, was man mitbringen soll. Aber falls doch nicht, sollte man an diese zwei Sachen auf jeden Fall denken:
– gut sitzender Sport-BH (den trägt man nach der OP ca. 14 Tage, auch nachts!)
– Stoffbeutel für die Drainagen (sieht einfach netter aus, wenn man durchs Krankenhaus schleicht)
- Medikamente:
- Nachfragen, ob man die Medikamente ggf. auch mit nach Hause nehmen kann um sie sich selbst zu verabreichen um unnötige Wege zu sparen
- Nachsorge:
- Die Nachsorge wird evtl. individuell angepasst, ansonsten kann man sich hieran orientieren:
– alle 6 Monate zur Mammographie (betroffene Brust, die andere Brust wird einmal im Jahr gecheckt)
– alle 3-4 Monate zum Frauenarzt inkl. Abtasten und Ultraschall der Eierstöcke
– alle 6 Monate zum Augenarzt (bei der Einnahme von Antihormonen)
– u. U. ein zusätzliches MRT (muss man teilweise selbst zahlen)
- Papiere:
- Alles kopieren und in einem Ordner ablegen, damit man zu jeder Zeit alles parat hat
- Ein hilfreiches Brustkrebsjournal kann man sich kostenfrei unter http://www.brustkrebszentrale.de bestellen!
- Rehabilitation (die 2. – 5.):
- Innerhalb der obligatorischen 5 Jahre kann man theoretisch jedes Jahr eine Reha beantragen. Einen Anspruch hat man darauf nicht, es handelt sich dann um eine Kulanzleistung des Rentenversicherungsträgers.
- ca. 6 Monate nach der AHB sollte man die nächste Reha beantragen
- Das geht z. B. ganz einfach online bei der DRV Bund: eAntrag
- Zusätzlich muss dann noch der Selbtseinschätzungsbogen (G115), sowie vom behandelnen Arzt das Formular G1443 ausgefüllt und zusammen mit dem Unterschriftenzettel per Post hinterhergeschickt werden (hat man den Personalausweis inkl. elketronischem Identitätsnachweis, muss man keinen Unterschriftenzettel hinterherschicken)
- Sport:
- Ist ein wichtiger Bestandteil um das Rückfallrisiko zu verringern!!
- Regelmäßiger Sport (ca. 3-4 Stunden pro Woche) verringert das Rückfallrisiko um ca. 30%
- Jede Krankenkasse bietet auch sogenannte Präventionskurse an. Die Sportkurse werden also von der Krankenkasse bezahlt. Einfach mal nachfragen!
- Taxifahrten:
- Diese werden von der Krankenkasse abzgl. eines kleinen Eigenanteils bezahlt, sofern die original Quittungen mit einer Verordnung für Krankenbeförderung eingereicht werden. Diese stellt z.B. der Frauenarzt aus. Am besten vor der 1. Chemo ausstellen lassen, damit es keine Probleme mit der Abrechnung gibt, falls man die ersten Taxifahrten schon hinter sich hat!
- Auch die Taxifahrten zur Bestrahlung werden von der Krankenkasse bezahlt.
- Überweisungen:
- Einweisung vom Frauenarzt ins Krankenhaus für die OP
- Einweisung vom Frauenarzt in die Chirurgie für das Einsetzen des Ports
- Einweisung vom Frauenarzt in die Chirurgie für das Entfernen des Ports
- Überweisung vom Frauenarzt in die Gynolokogie für die Chemo (je Quartal eine neue)
- Überweisung vom Frauenarzt für die Genetische Beratung (sofern man die machen möchte)
- regelmäßige Überweisung vom Frauenarzt zur Mammographie für die Nachsorge
- Wiedereingliederung:
- Die stufenweise Wiedereingliederung beträgt mindestens 4 Wochen
- Macht man eine AHB, kann die Wiederreingliederung direkt dort zusammen mit den Ärzten besprochen und entsprechend beantragt werden. Der Sozialarbeiter der Rehaklinik übernimmt dies normalerweise
- Während der Wiedereingliederung bekommt man weiterhin Übergangs- bzw. Krankengeld
Liebe Melli, zunächst freue ich mich, dass es dir gut geht und du in der Reha so tolle Erfolge hast. Vielen Dank für die Checkliste, sie eine große Hilfe für die Patientinnen mit frischer Diagnose. Die Fotos beweisen, wie hübsch man auch ohne Haare aussehen kann. Dein Blog macht Mut!!! Danke!!!
Bei einer AHB/Reha gibt es das sogenannte „Wunschrecht“ D. h. wenn es keine medizinschen Gründe für eine Ablehnung gibt und die Anreisekosten nicht zu hoch sind. MUSS die Rentenversicherung die gewünschte Klinik auch genehmigen. Entwürfe zum entsprechenden Schreiben, welches dem Rehaantrag beigefügt werden sollte, sind massenhaft im Netz zu finden und sind nicht Bestandteil der von der Rentenvesicherung zugeschickten Papiere.
Eine AHB muß innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Massnahme (Chemo. Bestrahlung, OP) angetreten werden. (http://www.ahb.info/)
Die zweite Reha MUSS innerhalb von 12 Monaten nach Ende der ersten Reha beantragt werden. Ansonsten verfällt der Anspruch.